Preis

Der Brandenburger Innovationspreis wird vom Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg für herausragende und zukunftsweisende Innovationen, insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben. Der Brandenburger Innovationspreis ist eng verzahnt mit der Innovationsstrategie des Landes Brandenburg (innoBB plus 2025).

Innovationen sind wesentliche Treiber für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum.  Mit dem Brandenburger Innovationspreis soll die Innovationskraft im Land sichtbar gemacht und den Unternehmen die Möglichkeit zur Präsentation ihrer Ideen gegeben werden.

Der Wettbewerb richtet sich insbesondere an Innovationen mit Bezug zu den Clustern Ernährungswirtschaft, Metall sowie Kunststoffe und Chemie. Auch interdisziplinäre Projekte, bei denen die Innovation im Zusammenwirken mit Akteuren weiterer Cluster erarbeitet wurde (sog. Cross-Cluster-Projekte), sind zur Bewerbung aufgerufen.

Der Brandenburger Innovationspreis ist mit insgesamt bis zu 30.000 Euro dotiert und kann an bis zu drei Preistragende verliehen werden.

Eingereichte Innovationen werden nach der Innovationshöhe, Marktreife, Wertschöpfung für das Land Brandenburg sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bewertet.

Der Bewerbungszeitraum startet am 20. Januar 2025 um 10.00 Uhr und endet am 28. März 2025 um 12.00 Uhr.

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Ob kleines oder mittelständisches Unternehmen, Start-up oder Handwerksbetrieb. Ergreifen Sie die Chance, Ihre Innovation mit dem Innovationspreis auszeichnen zu lassen! Auch Großunternehmen und Wissenschaftseinrichtungen können sich bewerben.

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