Wettbewerbsbedingungen
Der Brandenburger Innovationspreis – Erfolgreiche Wirtschaftspolitik braucht eine starke regionale Innovationskultur.
Der Brandenburger Innovationspreis wird vom Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg für herausragende und zukunftsweisende Innovationen vergeben. Der Brandenburger Innovationspreis unterstreicht die Bedeutung von Innovationen für die Entwicklung der Unternehmen und nachhaltiges Wachstum in der Region. Die Auszeichnung ist ein wichtiges Schaufenster für Innovationsleistungen der Brandenburger Wirtschaft.
Wichtige Termine
- Bewerbungszeitraum: 09. März 2026 (12 Uhr) bis 20. Mai 2026 (12 Uhr)
- Begutachtung der Bewerbungen durch die Jury: Juni 2026
- Öffentliche Bekanntgabe der Nominierten: 01. Juli 2026
- Bekanntgabe der Preisträger und Preisverleihung: 25. September 2026
Was wird ausgezeichnet?
Der Brandenburger Innovationspreis wird für nachhaltige
- Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen
- wie z.B. Organisations- oder Geschäftsmodelle
verliehen.
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt sind folgende Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben:
- kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten einschließlich Start-ups, junge Unternehmen, Handwerksbetriebe, allein oder in Kooperation,
- wissenschaftliche Einrichtungen ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen i.S. von Buchstabe a)
- Großunternehmen ab 250 Beschäftigten ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen i.S. von Buchstabe a)
Welche Voraussetzungen muss Ihre Innovation erfüllen?
Die Innovationen müssen
- auf dem Markt eingeführt sein oder kurz vor ihrer Markteinführung stehen und Aussicht auf eine erfolgreiche Etablierung am Markt haben. Die Markteinführung darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen bzw. soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen.
oder - in einem Unternehmen eingeführt und geeignet sein, die Marktpositionen und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.
Die Entwicklung, Umsetzung und/oder Verwertung der Innovation erfolgt im Land Brandenburg bzw. wird hier angestrebt.
Wie können Sie sich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich für den Brandenburger Innovationspreis über den Button: Jetzt bewerben (vom 09. März 2026, 12 Uhr bis 20. Mai 2026, 12 Uhr).
Wer entscheidet über die Bewerbungen?
Die Entscheidung über den Preis trifft eine unabhängige Jury sowie ein begleitendes Online Voting der Öffentlichkeit.
Zunächst bewertet die Jury alle eingereichten Unterlagen und wählt daraus die nominierten Projekte. In einer zweiten Runde stellen die Nominierten ihre Beiträge persönlich vor. Auf dieser Grundlage, bestehend aus
- den Bewerbungsunterlagen und
- der Live-Präsentation vor der Jury
trifft die Jury ihre Entscheidung. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Parallel dazu läuft ein Online Voting, bei dem die Öffentlichkeit ihre Favoriten unter den Nominierten unterstützen kann.
Die finale Auswahl basiert auf einer gewichteten Zusammenführung von Juryurteil und Online-Stimmen.
Welche Kriterien legt die Jury zugrunde?
Die eingereichten Bewerbungen werden von der Jury bewertet nach den Kriterien
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Was gibt es zu gewinnen?
Der Brandenburger Innovationspreis ist insgesamt mit 40.000 Euro dotiert. Die Preise werden in drei Kategorien vergeben:
Darüber hinaus erhalten alle Preistragenden:
- einen Preisträgerfilm,
- eine Urkunde,
- eine Preisskulptur und
- ein Marketingpaket inkl. Sieger-Logo, mit dem die Auszeichnung wirkungsvoll bekannt gemacht werden kann.
Das Preisgeld ist De-minimis-relevant. Da die Preisgelder als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt werden, ist eine Auszahlung bei Überschreitung der relevanten Förderregularien nicht möglich. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 2023/2831 vom 15. Dezember 2023) werden bei der Europäischen Kommission auch Preisgelder als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 EUR nicht übersteigen.
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Sollten Sie für die Wettbewerbspräsentation vor der Jury nominiert werden, werden Sie vom Wettbewerbsbüro kontaktiert.
Im Rahmen einer Preisverleihung auf einer jährlich wechselnden Kooperationsveranstaltung werden alle Nominierten vorgestellt und die Gewinnerinnen und Gewinner der Kategorien bekanntgegeben und gewürdigt.
Wer verleiht den Preis?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg vergibt den Innovationspreis des Landes Brandenburg.
Welche zusätzlichen Teilnahmebedingungen sind zu beachten?
Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers ist erforderlich.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden anlassbezogen in die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz eingebunden.
Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Wettbewerbsjahres rechtssicher vernichtet.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Weitere Fragen?
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